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AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03 |
Zitiervorschläge
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 08.04.2003 - 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03 (https://dejure.org/2003,19725)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 08. April 2003 - 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03 (https://dejure.org/2003,19725)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- blutalkohol , S. 435
Ausnahmefall nach § 69a Abs. 2 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Führerscheinentzug gilt nicht für Bundeswehrfahrten
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 248
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91
Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen
Auszug aus AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Rettungswagen der Feuerwehr (LG Hamburg DAR 1992, 191 f.), als Pannenhilfsfahrzeuge angenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG Hamburg NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der (ehemaligen) Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388 ff. m.w.N.) dagegen sollen jedenfalls eine eigene Fahrzeugart darstellen. - LG Hamburg, 11.10.1991 - 603 Qs 769/91
Auszug aus AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Rettungswagen der Feuerwehr (LG Hamburg DAR 1992, 191 f.), als Pannenhilfsfahrzeuge angenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG Hamburg NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der (ehemaligen) Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388 ff. m.w.N.) dagegen sollen jedenfalls eine eigene Fahrzeugart darstellen. - LG Hamburg, 17.07.1992 - 603 Qs 524/92
Auszug aus AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Rettungswagen der Feuerwehr (LG Hamburg DAR 1992, 191 f.), als Pannenhilfsfahrzeuge angenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG Hamburg NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der (ehemaligen) Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388 ff. m.w.N.) dagegen sollen jedenfalls eine eigene Fahrzeugart darstellen. - OLG Frankfurt, 18.10.1972 - 2 Ss 244/72
Auszug aus AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Die herrschende Meinung ist hierzu der Ansicht, daß Marke, Antriebsart, Fahrzweck (Feuerwehrfahrzeuge, Sanitätsfahrzeuge, Fahrzeuge eines Blutspendedienstes, Taxis usw.), Arten von Transporten, Benutzungszeiten und Benutzungsorte von Fahrzeugen oder sogar nur die Bezeichnung eines einzelnen (BayObLG NJW 1973, 815) oder mehrerer konkret bezeichneter Fahrzeuge nicht dem entsprechen, was § 69a II StGB unter einer bestimmten Art von Kraftfahrzeug ansieht (…Jagusch/Hentschel, a.a.O.). - LG Zweibrücken, 19.06.1992 - 1 Qs 98/92
Auszug aus AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03
Was Umstände i.d.S. sein können, wird nirgends näher beschrieben; im Ergebnis ist hier jedoch durch das Gericht zu prüfen, ob die Gefährdung des Maßregelzwecks durch objektive (z.B. Vorkehrungen des Arbeitgebers des Angeklagten zur Kontrolle des Fahrers vor der Fahrt, LG Zweibrücken, NZV 1992, 499) und subjektive (also täterbezogene) Umstände abgeschirmt ist.
- AG Lüdinghausen, 14.06.2005 - 16 Cs 67/05
Geldtransportfahrzeuge stellen eine Fahrzeugart im Sinne des § 44 Abs. 1 S. 1 …
So wurden in der Vergangenheit beispielsweise als eigene Fahrzeugarten angesehen: Rettungswagen der Feuerwehr (LG I DAR 1992, 191 f), als Pannenhilfsfahrzeuge abgenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG I NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der ehemaligen Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388ff. m.w.N) und dienstlich genutzte Kraftfahrzeuge der C (AG M DAR 2003, 328 = NStZ-RR 2003, 248 = BA 2004, 361). - OLG Naumburg, 28.12.2021 - 1 Ws 219/21
Zulässigkeit eines Regelfahrverbots mit Ausnahme von Fahrzeugen der Bundeswehr
Der gegenteiligen Auffassung des AG Lüdinghausen (Urt. v. 8.4.2003 - 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03, NStZ-RR 2003, 248 = DAR 2003, 328 = BA 2004, 361), die ein Ausnahme für "dienstlich genutzte Fahrzeuge der Bundeswehr" als für zulässig erachtet, ist vereinzelt geblieben. - LG Münster, 14.06.2005 - 16 Cs 67/05
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Gefährdung des …
1 St 63/91">DAR 1991, 388ff. m.w.N) und dienstlich genutzte Kraftfahrzeuge der Bundeswehr (AG M DAR 2003, 328 = NStZ-RR 2003, 248 = BA 2004, 361). - AG Lüdinghausen, 07.10.2003 - 9 Ds 158/03 Die von § 69a II StGB geforderten "besonderen Umstände" für dasAusnehmen einer Kraftfahrzeugart, die die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird, liegen hier vor.An dieser Stelle ist durch das Gericht zu prüfen, ob die Gefährdung des Maßregelzwecks durch objektive (z.B. Vorkehrungen des Arbeitgebers des Angeklagten zur Kontrolle des Fahrers vor der Fahrt, LG Zweibrükken, NZV 1992, 499) und subjektive (also Täter bezogene) Umstände abgeschirmt ist (AG Lüdinghausen, DAR 2003, 328, = NStZ-RR 2003, 248).